Über FriKids

Stell Dir vor, es wäre Schule… und alle wollen hin!

  • Wir sind eine kleine Gruppe engagierter Mütter aus dem Kanton Freiburg und setzen uns ehrenamtlich für eine kindergerechte, frei wählbare Bildungsvielfalt ein. Die Webseite www.fri-kids.ch ist eine Informations-, Begleitungs- und Vernetzungsplattform rund um das Thema Schulsystem und Bildungsvielfalt.

    • Vermittlung von Wissen und Öffentlichkeitssensibilisierung mittels unserer Webseite

    • Öffentlichkeitssensibilisierung, Wissensvermittlung und Austausch mittels Veranstaltungen

    • Begleitung von Familien bei Konfliktsituationen mit der Schule

    • Erfahrungsaustausch, Kontaktvermittlung mittels individueller Beratungen oder organisierten Austauschrunden

    • Vernetzung von Organisationen, Interessierten und Betroffenen

    • Förderung von Dialog und Verständnis zwischen Eltern, Lehrpersonen, Behörden, PolitikerInnen und weiteren Fachpersonen

  • Fakt ist: das staatliche Schulsystem kann nicht allen Kindern gerecht werden. Es braucht daher tiefgreifende Veränderungen, initiiert von mutigen SchulleiterInnen, Lehrerkollegien und Eltern. Denn unter dem System leiden viele Kinder, Eltern und Lehrpersonen. Im Unterschied zu Lehrpersonen sind Kinder einer belastenden Situation jedoch hilflos ausgeliefert: sie können nicht kündigen, sich eine andere Stelle (Klasse) mit anderen Vorgesetzten (Lehrpersonen) suchen. Kinder, die durch das Standardraster des Schulsystems fallen, werden als “Einzelfälle”, “schwierige Kinder” und “Schulversager” abgetan. 

    Kindergerechte Bildung braucht daher weniger Normierung, Standardisierung und Prüfungen um des Systems Willen — dafür mehr Vielfalt und Zeit für zwischenmenschliche Begegnungen. 

    Denn auf Freude, positiven Beziehungen und Erfahrungen basierendes Lernen ist nicht nur effizienter und nachhaltiger, sondern fördert auch die intrinsische Motivation und Gesundheit. Um die angeborene und natürliche Lern-Begeisterung zu entfachen, brauchen Kinder beides: wohlwollende Strukturen, die ihnen Halt und Orientierung geben, und grosszügige Freiräume, in denen sie sich ungestört entwickeln und ihre individuelle Einzigartigkeit kennen lernen können.

    Im Kanton Freiburg besteht im Vergleich zu den Nachbarskantonen (Bern, Waadt) ein relativ kleines alternatives schulisches Angebot. Deshalb setzt sich Fri-Kids für die Bildungsvielfalt ein, was bedeutet, dass nebst bestehenden staatlichen Schulen auch andere pädagogische Bildungskonzepte ihren rechtmässigen Platz innerhalb des staatlichen Bildungssystems erhalten. 

  • Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes

    Art 2 Schutz vor Diskriminierung und Bestrafung

    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung … geschützt wird.

    «Wir Kinder empfinden es manchmal als erniedrigend, wenn wir zum Beispiel, «Strichli» und Extraaufgaben bekommen oder wenn wir Nachsitzen müssen. Es kommt auch vor, dass wir von Erwachsenen oder anderen Kindern mit Worten erniedrigt und blossgestellt werden. Wir Kinder wünschen uns, dass uns ein Bildungsalltag gewährt wird, indem wir würdevoll und respektvoll behandelt werden.»

    Art 3 Wohl des Kindes - Recht auf Schutz und Fürsorge

    Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, … ist das Wohl des Kindes …vorrangig zu berücksichtigen.

    « Für uns Kinder ist es wichtig, ja essentiell, dass ihr Erwachsenen uns zuhört, insbesondere wenn es darum geht, wo und bei wem es uns wohl ist. Lasst uns bitte zu Wort kommen, wenn es um unser eigenes Wohl geht. Wir möchten als heranwachsende Menschen ernst genommen werden. Kein Kind ist zu klein um sein Unwohlsein zu äussern.»

    Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind … den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind.

    « Wir Kinder brauchen den Schutz und die Fürsorge von euch Erwachsenen. Bitte schiebt uns nicht irgendwohin ab, ohne unsere Bedürfnisse zu respektieren. Den Druck und den Zwang den wir oft spüren tut uns nicht gut. »

    Art 6 Recht auf Leben und Entwicklung

    1)Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.

    «Wir Kinder wollen leben! Nicht nur zum Überleben! Wir sind nicht gekommen, um zu funktionieren, zu leisten und eure Erwartungen zu erfüllen. Lasst uns unser eigenes Potenzial leben, so dass das, was in uns steckt, sich voll entfalten kann! »

    Die Vertragsstaaten gewährleisten in grösstmöglichem Umfang … die Entwicklung des Kindes.

    « Wir Kinder brauchen einen geborgenen und natürlichen Lebens-Raum um uns entwickeln zu können. Wir brauchen liebevolle Beziehungen, Natur, Zeit zum spielen/lernen, Zeit um eintauchen zu können, um Dinge zu erforschen. Wir brauchen Menschen, die präsent sind, die sich für unsere Fragen interessieren und Menschen, die an unser Potenzial glauben. Wir bitten euch Erwachsenen, uns einen lebensbejahenden Rahmen zu gewährleisten.«

    Art 8 Achten der Kinderrechte

    Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten.

    «An wen können wir Kinder uns wenden, wenn man uns nicht zuhört und uns nicht ernst nimmt? Bitte setzt unsere Rechte auch in unserem Bildungsalltag um.»

    Art 12 Recht auf Meinungsfreiheit

    1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind das Recht zu, … in allen das Kind berührenden Angelegenheiten, seine Meinung frei zu äussern und berücksichtigen die Meinung des

    Kindes angemessen entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

    2) Zu diesem Zweck wird dem Kind Gelegenheit gegeben gehört zu werden.

    «Wir Kinder möchten gefragt und einbezogen werden auch zum Thema unserer eigenen Bildung. Wir sind schliesslich jene, für welche die Bildung sein soll, wir sind jene, die Lernen und sich bilden sollen. Wie wollt ihr wissen, was für uns gut ist, wenn ihr uns nicht fragt? Wir wollen unsere Bildung aktiv mitbestimmen und mitgestalten. Wir können das. Wir spüren sehr gut, was uns interessiert und was nicht. Wir wünschen uns, dass ihr uns vertraut und unserem individuellen Lernweg mit Offenheit begegnet.»

    Art 37 Schutz vor Strafe, erniedrigender Behandlung

    Die Vertragsstaaten stellen sicher, a) dass kein Kind unmenschlicher oder erniedrigender

    Behandlungen oder Strafen unterworfen wird. b) dass keinem Kind die Freiheit … entzogen wird.

    Art 19 Schutz vor geistiger Gewaltanwendung und schlechter Behandlung

    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs- Verwaltungs- Sozial- und Bildungsmassnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher und geistiger

    Gewaltanwendung … und schlechter Behandlung … zu schützen.

    Es sollen Formen der Vorbeugung vorgesehen werden.

    « Wir Kinder sind heute durch Druck, Noten, Demütigungen, Strafen, Mobbing, vielen

    Formen von geistiger Gewalt ausgesetzt. Wir wünschen und brauchen ein friedvolles und harmonisches Bildungsumfeld um uns entfalten zu können. Bitte lebt uns Frieden vor!»

    « Für uns Eltern stellt die Wahl einer Bildungsalternative eine Form der Vorbeugung von Gewaltanwendung dar.»

    Art 24 Recht auf Gesundheit

    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit an.

    « Wir Kinder reagieren auf zu viel Druck und Angst mit Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Aggression oder Rückzug, wir werden krank! Wir haben das Recht auf ein Bildungsumfeld, in welchem wir aufblühen können und gesund bleiben.»

    Art 31 Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung

    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung.

    «Mit dem immer grösser werdenden Stundenplan der Schule, den vielen Hausaufgaben,

    (z.T. auch übers Wochenende) dem Lernen auf Prüfungen, haben wir kaum noch Raum und Zeit für die nötige Ruhe, für Freizeit, für Spiel und Erholung. Ihr Erwachsenen seid zuständig für diese dichten Pläne, wir werden so zu schnell schulmüde und leiden an Burnoutsymtomen. Wir brauchen Regenerationszeit, welche unverplant ist. Bitte gewährt uns diese leistungsfreien Zeiten.«

    « Wir Kinder haben Bedürfnisse. Wir brauchen Ruhe, um uns zu konzentrieren und uns zu regenerieren. Wir brauchen genug Zeit, um unsere eigenen Projekte anzugehen. Wir brauchen Zeit, um ungestört zu spielen. Spielen ist unsere Art zu lernen, uns zu vertiefen, etwas zu verinnerlichen. Wir brauchen genug Rückzugsmöglichkeiten, um alles Erlebte zu integrieren, wir brauchen genug Schlaf und genug Pausen. Wir bitten euch, für unsere Bedürfnisse einzustehen. «

    Art 32 Schutz vor Arbeitszwang

    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, … Nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, … die die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, … oder soziale Entwicklung schädigen könnte.

    « Wir Kinder haben keine Wahl, ob wir in die Schule gehen wollen oder nicht, auch wird uns keine Bildungsalternative geboten, welche bezahlt wird. Es gilt die Schulpflicht, die für uns manchmal wie ein Zwang wirkt. Wir haben das Recht, uns zu bilden! Geht es uns in der Schule nicht gut, können wir jedoch nicht optimal lernen und brauchen alternative Bildungsmöglichkeiten. Wir wünschen uns ein vielfältiges Bildungsangebot.»

    2b) Die Vertragsstaaten treffen … Massnahmen um eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen vorzusehen.

    « Viele von uns Kinder verbringen zusammen mit 24 oder mehr anderen Kindern in einem Raum unseren Tag. Dies gleicht einem überbelegten oft auch lauten Grossraumbüro. Die Arbeitszeiten werden Jahr für Jahr erhöht und mit Auffangzeiten noch von 7h-19h ausgedehnt. Die Arbeitsbedingungen sind für viele von uns Kindern kaum auszuhalten und entsprechen oft nicht den Bedürfnissen von uns Kindern. Wir bitten euch Erwachsene, für uns einzustehen und für bessere Bedingungen, welche uns Kindern entsprechen, zu sorgen.»

    Art 28 Recht auf Bildung

    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.

    « Wir Kinder haben das Recht auf Bildung! Wir lernen natürlicherweise von morgens bis abends, wenn man uns das tun lässt, was uns interessiert und begeistert! (Spielen!) Einige Kinder lernen am liebsten draussen oder zu Hause, andere besuchen eine Privatschule. Das Recht, sich zu bilden, auf die Art, wie wir das tun würden, wird uns oft nicht gewährt oder wird abgeklemmt. Wir bitten euch zu verstehen, wie wir lernen und uns bilden.»

    a) der Besuch der Grundschule ist für alle…. unentgeltlich.

    b) Die Entwicklung verschiedener Formen…allgemeinbildender Art ist zu fördern

    « Wir Eltern, wünschen uns eine Bildung für unsere Kinder, welche auf die Bedürfnisse, der Kinder ausgerichtet ist. Wir habet das Recht, auf ein vielfältiges und bezahltes Bildungsangebot.»

    «Wir Kinder sind verschieden und brauchen verschieden Bildungsangebote.»

    Art 29 Bildungsausrichtung

    Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,

    a) dass die Persönlichkeit, die Begabungen und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen.

    d) das Kind ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der

    Freundschaft …. vorzubereiten.

    e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.

    « Wir Kinder möchten gern mitgestalten an einer Schule, in welcher all unsere Fähigkeiten voll zur Entfaltung kommen könnten. Wir haben da viele Ideen. Die Fächer und der Lehrplan sind breit und gut gemeint, manchmal entsprechen sie sogar unserem Interesse und unserer Leidenschaft. Oft jedoch fehlt der Raum und die Zeit für unsere Lieblingsthemen. Wir wünschen uns, dass wir bei der Gestaltung der Lehrpläne und der Wahl der Fächer künftig mit einbezogen werden.

    Art 7 Recht von den Eltern betreut zu werden

    Das Kind hat das Recht von seinen Eltern betreut zu werden.

    « Bitte schiebt uns Kinder nicht einfach irgendwo hin ab, ohne uns zu fragen. Wir brauchen Beziehungszeit mit unseren Eltern, nicht nur an den Randzeiten, wo alle müde sind.»

    Art 9. Recht bei den Eltern sein zu dürfen.

    Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird. (ausser bei misshandelten und vernachlässigten Kindern)

    «Warum dürfen nicht alle Kinder dort lernen, wo sie sich am wohlsten fühlen? Für uns Homeschoolkinder ist das zu Hause in unserer Familie bei unseren Eltern. Wir möchten nirgends wo anders hin, um zu lernen. Freunde haben wir auch ohne Schule. Wir bitten darum, dass alle Kinder das Recht auf Bildung erhalten, unabhängig davon, wo und mit wem sie lernen möchten.»

    «In den meisten europäischen Ländern ist Homeschooling erlaubt.»

    Art 18 Eltern sind verantwortlich

    Grundsatz: … beide Elternteile sind gemeinsam verantwortlich für die Erziehung und Entwicklung des Kindes. …… Die Eltern sind in erster Linie verantwortlich. …. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

    « Wir Eltern nehmen diese Verantwortung gern wahr. Werden wir auch unterstützt, wenn wir für unser Kind einstehen und es z.B. ein paar Tage zu Hause behalten, oder in eine andere Schule schicken oder gar selber unterrichten?»

    « Für uns Eltern ist die Schulpflicht nicht immer ein Segen, wie sollen wir unsere

    Verantwortung für die Entwicklung unserer Kinder übernehmen, wenn sie meist ganztags weg sind? Wir wünschen uns mehr Zeit mit unseren Kindern.»

    Präambel

    Die Vertragsstaaten … anerkennen die innewohnenden Würde aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft an.

    « Es verletzt uns Kinder in unserer Würde, wenn ihr Erwachsenen uns vorsetzt, wo wir uns aufzuhalten haben. Wir möchten einbezogen und ernst genommen werden. Wir sind kein Eigentum, über das man verfügen kann. Wir gehören uns selber!»

    Die Familie, als Grundeinheit der Gesellschaft, ist die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller Mitglieder, insbesondere der Kinder.

    Der Familie soll, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden, damit sie ihre Aufgabe innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann.

    « Wir Kinder brauchen eine Familienumgebung. Wir brauchen Menschen, verschiedenen Alters, welche da sind und mit uns das Leben leben. Bitte sorgt dafür, dass das Modell Familie wertgeschätzt wird.»

  • Fühlst du dich alleine gelassen in einer für dein Kind/deine Familie schwierigen Schulsituation?

  • Befindet sich deine Familie in einer schwierigen Situation bezüglich Schule?

  • Hast du Fragen über die verschiedenen Bildungsmodelle?

  • Hast du spezifische Fragen zu Elterngesprächen oder allgemeine Fragen über die Kommunikation mit der Schule?

  • Möchtest du mehr wissen über alternative Bildungswege im Kanton Freiburg?

Beratungen

Auf der Homepage des Vereins elternlobby schweiz findet ihr einen Eltern-Support mit Informationen im Umgang mit Schule, Eltern und Behörden.

Gerne stehen wir dir auch persönlich zur Verfügung und beantworten deine Fragen per E-Mail, Telefon oder, nach beiderseitigem Wunsch, auch im Rahmen eines persönlichen Treffens.

Karin, Clarissa und Ariana bearbeiten die Anfragen entsprechend ihrer Verfügbarkeit sowie ihres individuellen Fachwissens und ihrer Erfahrung.

Wir engagieren uns alle ehrenamtlich für FriKids.
Je nach Umfang und Dauer der Beratung und Begleitung freuen wir uns über einen freiwilligen Betrag. Der Betrag wird zur Unterhaltung der Webseite sowie zur Organisation und Durchführung unserer Veranstaltungen verwendet.